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BHDS
:
BZL unterstützt Briefgenerator des VDB
11. September 2024
Starke Allianz für die gemeinsame Sache. Im Zuge des Kampfes gegen die unsäglichen Waffenrechtsverschärfungen im Sicherheitspaket der Bundesregierung hat der BZL-Vorsitzende Matthias Klotz persönlich Kontakt zur Spitze des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) aufgenommen und dort um ein gemeinsames Vorgehen im Sinne der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes geworben. „In einer solch elementaren Angelegenheit müssen verbandliche Eigeninteressen und Grabenkämpfe jeglicher Art hintanstehen, denn hier geht es um die Rechte von uns allen. Umso mehr freut es mich, dass die Kollegen des VDB dies in unserem Gespräch genauso gesehen haben, und seitdem unsere Petition aktiv unterstützen“, so Matthias Klotz. Im Gegenzug hat der VDB den BZL darum gebeten, den VDB-Briefgenerator zu unterstützen, der am Wochenende angelaufen ist. Durch diesen Generator werden die Bundestagsabgeordneten per Post zur Ablehnung der waffenrechtlichen Verschärfungen des Sicherheitspakets aufgerufen. Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und möchten uns dem Schlusswort der Meldung zur BZL-Petition auf der Homepage des VDB wörtlich anschließen: „Nur gemeinsam können wir wirkungsvoll unseren Protest gegen die geplante Verschärfung zum Ausdruck bringen!“
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Gerd Altmann
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Waffenrecht
:
FAQ-Katalog zum Thema "Schlüssel- und Waffenaufbewahrung" in NRW
10. Mai 2024
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit einem Urteil vom 30. August 2023 die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und/oder Munition gemäß § 36 Abs. 1 WaffG konkretisiert. Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und Verfahrensweisen der jeweiligen Polizeibehörden, hatten sich am 15. April 2024 Vertreter des Schützenwesens in NRW aus RSB, WSB und BHDS mit NRW-Innenminister Herbert Reul getroffen, um eine einheitliche Verfahrenspraxis der Behörden auf den Weg zu bringen (wir berichteten). Ergebnis dieses Gesprächs war unter anderem auch die Veröffentlichung eines FAQ-Katalogs, der auf die unterschiedlichen Fragestellungen von Schützinnen und Schützen in NRW eingeht. In Zusammenarbeit zwischen dem NRW-Innenministerium und den Vertretern des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen ist dieser nun nachfolgende Fragenkatalog bereits an alle Kreispolizeibehörden des Landes mit der Bitte um Beachtung übermittelt worden. In diesem FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Bei einzelfallspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde. FAQ Urteil OVG NRW zu den Anforderungen an Waffenschränke.pdf
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Waffenrecht
:
Gespräch mit Innenminister Reul zur Schlüsselaufbewahrung und Bedürfnisnachweisen im Besitz
23. April 2024
Themen gab es für das Gespräch am 15.04.2024 mit NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) mit den drei Verbänden Rheinischer und Westfälischer Schützenbund (RSB und WSB) sowie Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) genug. Im Vordergrund standen die Vollzugspraxis der Polizeibehörden in NRW bei den Themen Schlüsselaufbewahrung von Waffenschränken und die einheitliche Vorgehensweise bei der Erstellung von Verbandsbescheinigungen für das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses. In allen Punkten konnte mit Minister Reul Einigkeit erzielt werden, weshalb die Verbandsvertreter dem Innenminister zum Ende des Gesprächs ihren ausdrücklichen Dank aussprachen.
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© BHDS | Tobias Herbst
Schießsport
:
Neues Meisterschaftsprogramm
16. April 2024
Der BHDS hat als Ersatz für unser bisheriges eigenes Meisterschaftsprogramm bei der Fa. ITS22 GbR ein geeignetes Programm gekauft. Dieser Vertrag beinhaltet ein Programm zur Abwicklung von der Vereins- bis zur Bundesmeisterschaft. Zum Programm soll es bald eine Demo-Version geben, die dann einem letzten Test unterzogen wird. Schulungen in der Fläche sind ab September 2024 geplant. Mit Start des neuen Programms endet dann – mit seinem Einverständnis - der Einsatz von Dieter von der Heiden, der unser eigenes Meisterschaftsprogramm gepflegt und stets weiterentwickelt hat. An dieser Stelle dankt der Bundesvorstand Dieter von der Heiden für seinen jahrzehntelangen Einsatz ganz herzlich. Das neue Meisterschaftsprogramm wird den einzelnen Ebenen unseres Verbandes – nach der letzten Testphase- selbstverständlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
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© BHDS | Tobias Herbst
Bundesvertreterversammlung
:
„Schützen widersprechen völkischem und nationalistischem Gedankengut der AfD“
17. März 2024
Langenfeld. Die Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) wenden sich mit Nachdruck gegen die zunehmenden rechtsextremen Tendenzen in der Gesellschaft. Der Zusammenschluss von 1300 Bruderschaften und Vereinen in Westdeutschland hat in Langenfeld den Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der AfD bestätigt: Wer Mitglied in der AfD ist, kann nicht gleichzeitig einer christlichen Schützenbruderschaft angehören. Bundesschützenmeister Emil Vogt, Vorsitzender des über 300.000 Mitglieder umfassenden katholischen Verbandes, stellte auf der Bundesvertreterversammlung in Langenfeld-Richrath fest: „Wir sehen mit großer Sorge, dass sich in unserer Gesellschaft radikales Denken verstärkt und sogar zum Hass auf Mitmenschen wird – vor allem aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe, wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität. Er glaube daran, so Vogt, dass es in unserem Land viele wache und mutige Menschen gibt, die bereit und in der Lage sind, sich der aufziehenden Gefahr der Rechtsextremen entgegen zu stellen. Wörtlich sagte Vogt: „Aber Demonstrationen alleine reichten nicht.“ Seit 2020 wehrt der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) jegliche Vereinnahmungsversuche der AfD ab, deren Ziel es offensichtlich ist, Traditionsvereine zu unterwandern. Dazu Vogt: „Eine Politik, die Fremdenfeindlichkeit schürt, von Angst gegen Überfremdung lebt, einseitig nationale Interessen betont, ein nationalistisches Kulturverständnis pflegt und Grundfreiheiten in Frage stellt, ist mit einer christlichen Haltung nicht vereinbar.“ Damit schließen sich die Schützen der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz an. Der Hauptvorstand des christlichen Schützenverbandes hatte bereits 2021 beschlossen, dass die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer dem BHDS angehörenden Bruderschaft und der Partei „Alternative für Deutschland, in der jungen Alternative oder anderen rechtspopulistischen, rechtsradikalen und rechtsextremen Organisationen“, nicht miteinander vereinbar sind. Dies gelte entsprechend auch für alle Extrempositionen aus dem linken Spektrum. Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 22. Februar 2024 ihre Position noch einmal bekräftigt. Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Leisten wir alle Widerstand, wenn Menschenwürde und Menschenrechte in Gefahr geraten! Engagieren wir uns gemeinsam aktiv für die freiheitliche Demokratie! Vogt betont: „Widerstand gegen Rechtsextremismus braucht mutiges Auftreten auch im Alltag.“ Der Bundesschützenmeister fordert die Schützen auf, eindeutig Stellung zu beziehen, ob am Tresen, an der Werkbank, an der Supermarktkasse: „Da, wo die hasserfüllten Parolen fallen, müssen wir widersprechen!“ Gerade in der heutigen Zeit sollten Schützen selbstbewusst zeigen, dass ihre christlichen Werte auf Miteinander setzen und nicht auf Ausgrenzung. Vogt: „Wo einige Menschen unter dem Deckmantel der Heimatverbundenheit Grenzen abschotten wollen und Fremdenhass schüren, zeigen wir, was Heimat wirklich bedeutet.“ Vogt abschließend: „Respekt, Ehrlichkeit und Toleranz gehen fest einher mit unserem Leitmotiv. Wir sind heimatverbunden – weltoffen – zukunftsorientiert.“ Positionspapier zur Unvereinbarkeit der christlichen Werte der Mitglieder in einer dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS) angehörigen Bruderschaft mit der Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) - Beschluss des Hauptvorstandes 2021
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Waffenrecht
:
Aufbewahrung des Schlüssels für Waffenschränke
12. März 2024
Das OVG Münster hat in einem Urteil vom August 2023 entschieden, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden muss, das den Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung von Waffen entspricht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile über seine Kreispolizeibehörden die Legalwaffenbesitzer im Land darüber informiert, welche Maßstäbe bei künftigen Aufbewahrungskontrollen in Nordrhein-Westfalen aufgrund dieses Urteils angelegt werden. Fast zeitgleich mit den Rundschreiben der Kreispolizeibehörden in NRW hat auch das CDU-geführte Innenministerium des Landes Baden-Württemberg das Urteil zum 'Tresor-Schlüssel' aufgegriffen und den Waffenbehörden Handlungsanweisungen im Rahmen zukünftiger Aufbewahrungskontrollen vorgegeben. In den Schreiben der Genehmigungsbehörden heißt es unter anderem: „Vor dem Hintergrund, dass der Schlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen ist, ist die Aufbewahrung des Schlüssels auch im Rahmen von durchzuführenden Aufbewahrungskontrollen zu kontrollieren. Der Waffenbesitzer hat darzulegen, wie und wo er den Schlüssel verwahrt, wenn er diesen nicht bei sich führt.“ Das Sicherheitsbehältnis für den Schlüssel sollte in jedem Fall weitere Mechanismen, die den Zugriff auf diesen zumindest erschweren, aufweisen. D.h. der Schlüssel sollte z.B. in einem Tresor, welcher durch ein Zahlen- oder Fingerabdruckschloss gesichert ist, oder in einem vergleichbar gesicherten Behältnis aufbewahrt werden. Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufbewahrt werden. In der Zusammenschau der obigen Hinweise ergibt sich für Waffenbesitzer also mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anforderung, dass sich das Aufbewahrungsbehältnis des Schlüssels nicht im gleichen Raum befinden sollte, in dem auch der Waffenschrank steht. Eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Gesetz ist unseres Erachtens nur insoweit gegeben, als der Legalwaffenbesitzer den Kontrollberechtigten nur den Zutritt zu den Räumen der Aufbewahrung von Waffen und Munition gestatten muss. Alle weiteren Wohnräume, einschließlich des Raums, in dem der Schlüssel idealerweise aufbewahrt werden sollte, dürfen nur betreten werden, um dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Bei einer verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle sind solche Gefahren jedoch nicht gegeben. „Bankschließfach“ Desweiteren wurde dargelegt, dass ein Bankschließfach in der Regel nicht die Anforderungen des Widerstandsgrades 0 oder 1 erfüllt und daher zur sicheren Aufbewahrung des Schlüssels zu einem Waffenschrank nicht geeignet ist“. Ungeklärt ist auch der Umgang der Genehmigungsbehörde mit den Schränken der Zertifizierungsklassen A und B, da diese noch Bestandsschutz genießen. Wichtiger Hinweis hierzu: Schränke, die im Rahmen dieses Urteils neu angeschafft werden, müssen dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen. Diese Regelung gilt auch für Waffenbesitzer, die ihre Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B aufbewahren dürfen. Dies dürfen sie auch weiterhin; lediglich der neue Schrank für den Schlüssel muss dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen.“ Thüringen zeigt, dass es auch anders geht! Während die Innenministerien bzw. Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit bedenklichen Auslegungen des „Tresorschlüssel-Urteils“ für Unverständnis und Widerspruch sorgen, zeigt das Land Thüringen, dass man das Thema auch juristisch einwandfrei sowie mit Vernunft und Augenmaß behandeln kann. In einer Stellungnahme erklärt die Pressestelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes, wie die dortigen Behörden bei Aufbewahrungskontrollen von Waffen und Munition künftig verfahren werden: „Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster (Urteil vom 30. August 2023 - 20 A 2384/20) beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden. Weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten entsprechende Vorgaben. Im Zusammenhang mit den Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition weisen wir darauf hin, dass die Kontrollbefugnis nach § 36 Abs. 3 WaffG nicht den Aufbewahrungsort der Schlüssel umfasst. Dass die Waffenschrankschlüssel trotz fehlender genauer Vorgaben gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein müssen, dürfte jedem Waffenbesitzer klar sein. Das bloße Verstecken eines Schlüssels, wie in der Entscheidung des Sächsischen OVG vom 18. Dezember 2024, 6 B 61/23 - 6 L 39/23 beschrieben, wird auf jeden Fall als nicht ausreichend erachtet und ist entsprechend zu ahnden.“ Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg konstatieren die Verantwortlichen im Freistaat also völlig korrekt, dass die Verwahrung des Tresorschlüssels in keinem Gesetz oder einer dazugehörigen Verordnung oder Verwaltungsvorschrift geregelt ist. Ebenso weisen Sie juristisch korrekt darauf hin, dass bei einer Aufbewahrungskontrolle von Waffen und Munition nach § 36 Abs. 3 die Aufbewahrung des Schlüssels eben genau nicht unter diese Kontrollbefugnis fällt. Wir begrüßen ausdrücklich diese mit Sachverstand und Augenmaß getroffene Entscheidung! Während Bundesinnenministerin Nancy Faser eine Verschärfung des Waffenrechts als Maßnahme zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit vorschlägt, zeigt eine auf dem Youtube-Kanal von ZDF Frontal veröffentlichte Reportage eindrucksvoll, dass das eigentliche Problem bei illegalen Waffen, ihrem Handel und den damit begangenen Verbrechen liegt. Hier der Link: https://youtu.be/Q7PuBLBQ7Bc?si=hvyzJHQYbPTflQRn Das Forum Waffenrecht (FWR) berichtet auf Ihrer Website im News-Bereich laufend zu dem Thema "Aufbewahrung von Tresorschlüsseln". Der BHDS, als Vorstandsmitglied des FWR, ist an den Veröffentlichungen beteiligt. hier der entsprechende Link: https://www.fwr.de/news/?no_cache=1 Der BHDS, in Zusammenarbeit mit dem Forum Waffenrecht und den Schützenverbänden NRW ist bestrebt, Kontakt zum Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, damit von dort aus veranlasst wird, die im Umlauf befindlichen Schreiben der Kreispolizeibehörden zurückzunehmen.
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Schießsport
:
Bundesmeisterschaft 2024
2. Februar 2024
Vorankündigung zur Bundesmeisterschaft 2024
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© Tobias Herbst
Spendenaktivitäten anzeigen
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Bewerbung um die Hochmeisterplakette
16. Januar 2024
Wieder ist ein Jahr vergangen. Wir haben unsere Schützenfeste gefeiert, Spenden gesammelt und freiwillige Arbeiten bei sozialen Projekten in unseren Städten und Gemeinden verrichtet. Für dieses soziale Engagement im Sinne unseres Wahlspruches „Schützen helfen - für Glaube, Sitte und Heimat“ möchten wir uns bei Euch, den Bruderschaften, Bezirks- und Diözesanverbänden und weiteren freiwilligen Helfern recht herzlich bedanken. Auf beeindruckende Zahlen unseres sozialen Engagements als Schützenbruderschaften bzw. Bezirks- und Diözesanverband können wir zurückblicken. Sie untermauern unsere Daseinsberechtigung in der heutigen Gesellschaft und erzeugen eine hohe Akzeptanz des Schützenwesens bei Bürgern und Politikern. Nicht zu vergessen sind hier die sozialen Aktivitäten unserer Jungschützen! Wie möchten auch in diesem Jahr wieder „Beispielprojekte“ mit der „Hochmeisterplakette“ auszeichnen, die der Schützenfamilie Ideen aufzeigen, wie man helfen kann. Damit wir, wie in den vergangenen Jahren, wieder die aktuell geleisteten Spendenbeträge und Arbeitsstunden unserer Schützenfamilie verlässlich darstellen können, sind wir auf die Meldung angewiesen. Möglich ist die Übermittlung über den Fragebogen oder in diesem Jahr auch über eine Online-Meldung. Einsende-/Abgabeschluss: 01.04.2024
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Bundesschützenmeister Emil Vogt
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Weihnachtsgruß
21. Dezember 2023
Ich habe mir die Bilder und Videos in den Sozialen Medien der letzten Wochen nicht angesehen. Es hieß, es würden Israelis gezeigt, die von den Terroristen der Hamas gekidnappt, getötet, misshandelt, gequält werden. Abscheuliche Videos der Gewaltexzesse der letzten Woche in Israel kursieren im Internet. Mir reicht wirklich schon die bloße Schilderung. Die Brutalität. All das Entsetzliche, das Menschen anderen Menschen antun können. Natürlich bin ich, wie die meisten von Ihnen/Euch vermutlich auch, ziemlich trainiert im Umgang mit furchtbaren Bildern aus Krisenregionen – leider. Regelmäßig Kriegsbilder aus der Ukraine. Katastrophen, wie die Erdbeben in Afghanistan, in der Türkei oder in Libyen und Marokko. Bilder von den Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer kentern und ertrinken, von den Leichen an Stränden. Schlimme Bilder, die traumatisieren, deshalb auch manchmal mit Trigger-Warnung, damit man noch schnell wegschauen kann. Solche Bilder füllen die News in Internet und Fernsehen. Und wenn jetzt vom israelischen Militär versucht wird, die Geiseln aus dem Gazastreifen zu befreien, wird auch das mit schrecklichen Bildern verbunden sein. In den zurückliegenden Wochen gab es eine Fülle von Reaktionen auf die schlimmen Bilder aus Israel. Manche voreilig formulierten Kommentare waren ihrerseits problematisch. Sie zeigen, wie schwer es sein kann, im Nahostkonflikt den inneren Kompass nicht zu verlieren: Nein, es geht nicht darum, für Verständigung und Versöhnung zu werben, wenn gleichzeitig Geiseln verhöhnt und Leichen geschändet werden. Nein, es braucht kein Verständnis für die terroristische Gewalt. Nein, es braucht kein gespieltes Bemühen um eine ausgeglichene Position. Gerade für uns in Deutschland braucht es stattdessen das klare Bekenntnis zu Israel und seinem Schutz, gerade jetzt. Wer immer die Politik der Regierung Netanjahu kritisieren will, sei darauf hingewiesen, dass all dies die Massaker und das Menschenverachtende der Hamas nicht rechtfertigen kann. Nein, zu unterstreichen ist gerade vor dem biblischen Hintergrund jüdischer und christlicher Tradition die Solidarität mit den Opfern von Gewalt und Willkür. Ich selbst habe Sympathie für die Proteste der letzten Monate gegenüber der nationalistischen Politik oder gegenüber den Provokationen der Siedlerbewegung. Und ich hoffe, dass Israel nicht seine eigenen demokratischen Strukturen beschädigt. Die israelische Gesellschaft selbst zeichnet sich aber auch gerade dadurch aus, dass es in ihr ein intensives Ringen um Recht und Unrecht gibt. Aber in dieser Situation gibt es keine ausgewogene Position. Es gibt nur die notwendige Einseitigkeit, sich an die Seite der Gewaltopfer zu stellen. Ist das nicht einseitig? Ja, genau! Biblische Texte beschreiben sogar Gott als einseitig. Gott ist einseitig, nicht neutral. Gott steht da parteiisch auf der Seite der Gewaltopfer! Das mag Menschen etwas unheimlich sein, die meinen, sich in Konflikten auf irgendwelche neutralen Positionen zurückziehen zu können. Aber es gibt eben bei Unrecht und Gewalt keine neutrale Position und kein Raushalten. Uns eint hoffentlich die Einsicht, dass wir den Terror der Hamas verurteilen, aber nicht pauschal die Menschen in den palästinensischen Gebieten oder gar generell Menschen muslimischen Glaubens. Mich entsetzt die Flut des Hasses und die Bedrohung von israelischen und jüdischen Menschen in unserem Land. Es ist die Zeit, menschenfeindlicher, menschenverachtender Gewalt die Stirn zu bieten. Das dies in unserem Land stattfindet, beschämt mich zu tiefst. Jüdisches Leben ist und bleibt Teil unserer Staatsräson! Es gibt wohl kaum eine Zeit im Jahr, wo ich so genau weiß, was passieren muss und wie es riechen muss und klingen muss. Viele von uns sind Advents-Profis. Plätzchen, Adventskranz, Macht hoch die Tür. Advent können wir – trotz aller Katastrophen in der Welt. Gegen all die Katastrophen. Aber ich werde oft gefragt, warum all das Gebäck und die Lichter? Welche Geheimnisse stecken im Advent? Hier also die fünf interessantesten Dinge: 1. Licht! Die Millionen von Kerzen und Sterne haben ihren Ursprung in der christlichen Botschaft vom kleinen Stall. Wer Lichter aufgestellt hat, wollte daran erinnern: Bald kommt das Jesuskind an, Gottes Licht in der Welt! Advent heißt Ankunft! Besonders im finsteren Dezember und bei den düsteren Nachrichten tut mir das Licht überall gut: Es wird wieder hell, versprochen! Und wenn jetzt Stromsparen wichtig ist – dann darf es auch gern etwas weniger sein. Jesus kam ja als Licht und nicht als Lichterkette in die Welt. 2. Der erste Adventskranz war keine Deko, sondern eine Art Kalender, ein Vorläufer vom Adventskalender. Und er war kein Kranz, sondern ein Rad mit bis zu 24 Kerzen, für jeden Wochentag rote, für die Sonntage weiße! Erfunden hat ihn 1839 der Hamburger Diakoniegründer Johann Hinrich Wichern. Er hat Kindern aus schwierigen Verhältnissen ein Zuhause gegeben und ihnen den Advent als Wartezeit anschaulich gemacht. So, wie wir das heute auch mit Adventsandachten tun oder mit Konzerten oder Adventskalendern: Immer mal innehalten und etwas Frohes, Friedliches mit der Zeit anfangen. Menschen treffen, Musik hören oder gar selbst singen. 3. Und jetzt die bittere Pille für alle Naschkatzen: Der Advent war ursprünglich eine Fastenzeit. Bis Weihnachten! Und die ganzen Süßigkeiten heute? Die Plätzchen? Waren ein Trick! Beim Fasten knabberte man nämlich an kleinen, gut haltbaren, einfachen Plätzchen. Die Klöster haben außerdem mit kostbaren Zutaten Plätzchen gebacken und vor Weihnachten verschenkt. 4. Apropos Schenken. Im Advent denken wir an andere wie nie. Das Spendenaufkommen ist zwei bis dreimal so hoch wie im restlichen Jahr. Ob wir das 2023 auch schaffen? Hoffentlich, denn die Schlangen der Bedürftigen werden bei allen Hilfsangeboten immer länger. Auch wenn viele von uns den Gürtel enger schnallen müssen – es ist eine – nicht nur – christliche Grundhaltung, sich um andere zu kümmern. Und es macht glücklich! 5. Die Adventsschlagzeile 2023: Endlich wieder Weihnachtsmarkt! Unsere Sehnsuchtsorte sind zurück. Vielen Menschen tut das gut. Mir auch. Mein Gefühl: In diesem Jahr erleben wir auf den Märkten besonders, wie viel Zusammenhalt wert ist und wie friedlich es zugehen kann. Könnte! Das christliche Neujahr am 1. Advent ist ein Auftakt der Hoffnung. Und unterscheidet sich grundlegend von der legendären Fußballerweisheit, die sagt: "Die Hoffnung stirbt zuletzt". Unser Advent sagt: Die Hoffnung stirbt nie. Niemals nicht. Gar nicht. Überhaupt nicht. Hoffnung ist und bleibt! Auch deshalb liebe ich den Advent: weil es um Zukunft geht. Um meine und um die des ganzen Universums. Drunter will es der liebe Gott nicht tun. Er hat ein ziemlich ernsthaftes Interesse am Menschen und der Schöpfung. Im Advent machen Christinnen und Christen sich dieses Interesse zu Eigen mit Hilfe eines biblischen Feuerwerks - Ganze vier Wochen hindurch bis zum Höhepunkt Weihnachten! Dann wird es anschaubar im Neugeborenen; da irgendwo im Nirgendwo Bethlehems. Und es strahlt in seinen Augen und in seinem Lächeln mich an. Und jeden und jede, die Weihnachten feiern wollen: Hoffnung ist und Hoffnung bleibt! Ich wünsche Ihnen/Euch einen schönen Advent und gesegnete Weihnachten. Verliert bitte den inneren Kompass und die Hoffnung nicht! Ihr/Euer Emil Vogt Bundesschützenmeister
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