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Waffenrecht
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Aufbewahrung des Schlüssels für Waffenschränke
12. März 2024
Das OVG Münster hat in einem Urteil vom August 2023 entschieden, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden muss, das den Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung von Waffen entspricht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile über seine Kreispolizeibehörden die Legalwaffenbesitzer im Land darüber informiert, welche Maßstäbe bei künftigen Aufbewahrungskontrollen in Nordrhein-Westfalen aufgrund dieses Urteils angelegt werden. Fast zeitgleich mit den Rundschreiben der Kreispolizeibehörden in NRW hat auch das CDU-geführte Innenministerium des Landes Baden-Württemberg das Urteil zum 'Tresor-Schlüssel' aufgegriffen und den Waffenbehörden Handlungsanweisungen im Rahmen zukünftiger Aufbewahrungskontrollen vorgegeben. In den Schreiben der Genehmigungsbehörden heißt es unter anderem: „Vor dem Hintergrund, dass der Schlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen ist, ist die Aufbewahrung des Schlüssels auch im Rahmen von durchzuführenden Aufbewahrungskontrollen zu kontrollieren. Der Waffenbesitzer hat darzulegen, wie und wo er den Schlüssel verwahrt, wenn er diesen nicht bei sich führt.“ Das Sicherheitsbehältnis für den Schlüssel sollte in jedem Fall weitere Mechanismen, die den Zugriff auf diesen zumindest erschweren, aufweisen. D.h. der Schlüssel sollte z.B. in einem Tresor, welcher durch ein Zahlen- oder Fingerabdruckschloss gesichert ist, oder in einem vergleichbar gesicherten Behältnis aufbewahrt werden. Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufbewahrt werden. In der Zusammenschau der obigen Hinweise ergibt sich für Waffenbesitzer also mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anforderung, dass sich das Aufbewahrungsbehältnis des Schlüssels nicht im gleichen Raum befinden sollte, in dem auch der Waffenschrank steht. Eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Gesetz ist unseres Erachtens nur insoweit gegeben, als der Legalwaffenbesitzer den Kontrollberechtigten nur den Zutritt zu den Räumen der Aufbewahrung von Waffen und Munition gestatten muss. Alle weiteren Wohnräume, einschließlich des Raums, in dem der Schlüssel idealerweise aufbewahrt werden sollte, dürfen nur betreten werden, um dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Bei einer verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle sind solche Gefahren jedoch nicht gegeben. „Bankschließfach“ Desweiteren wurde dargelegt, dass ein Bankschließfach in der Regel nicht die Anforderungen des Widerstandsgrades 0 oder 1 erfüllt und daher zur sicheren Aufbewahrung des Schlüssels zu einem Waffenschrank nicht geeignet ist“. Ungeklärt ist auch der Umgang der Genehmigungsbehörde mit den Schränken der Zertifizierungsklassen A und B, da diese noch Bestandsschutz genießen. Wichtiger Hinweis hierzu: Schränke, die im Rahmen dieses Urteils neu angeschafft werden, müssen dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen. Diese Regelung gilt auch für Waffenbesitzer, die ihre Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B aufbewahren dürfen. Dies dürfen sie auch weiterhin; lediglich der neue Schrank für den Schlüssel muss dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen.“ Thüringen zeigt, dass es auch anders geht! Während die Innenministerien bzw. Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit bedenklichen Auslegungen des „Tresorschlüssel-Urteils“ für Unverständnis und Widerspruch sorgen, zeigt das Land Thüringen, dass man das Thema auch juristisch einwandfrei sowie mit Vernunft und Augenmaß behandeln kann. In einer Stellungnahme erklärt die Pressestelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes, wie die dortigen Behörden bei Aufbewahrungskontrollen von Waffen und Munition künftig verfahren werden: „Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster (Urteil vom 30. August 2023 - 20 A 2384/20) beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden. Weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten entsprechende Vorgaben. Im Zusammenhang mit den Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition weisen wir darauf hin, dass die Kontrollbefugnis nach § 36 Abs. 3 WaffG nicht den Aufbewahrungsort der Schlüssel umfasst. Dass die Waffenschrankschlüssel trotz fehlender genauer Vorgaben gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein müssen, dürfte jedem Waffenbesitzer klar sein. Das bloße Verstecken eines Schlüssels, wie in der Entscheidung des Sächsischen OVG vom 18. Dezember 2024, 6 B 61/23 - 6 L 39/23 beschrieben, wird auf jeden Fall als nicht ausreichend erachtet und ist entsprechend zu ahnden.“ Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg konstatieren die Verantwortlichen im Freistaat also völlig korrekt, dass die Verwahrung des Tresorschlüssels in keinem Gesetz oder einer dazugehörigen Verordnung oder Verwaltungsvorschrift geregelt ist. Ebenso weisen Sie juristisch korrekt darauf hin, dass bei einer Aufbewahrungskontrolle von Waffen und Munition nach § 36 Abs. 3 die Aufbewahrung des Schlüssels eben genau nicht unter diese Kontrollbefugnis fällt. Wir begrüßen ausdrücklich diese mit Sachverstand und Augenmaß getroffene Entscheidung! Während Bundesinnenministerin Nancy Faser eine Verschärfung des Waffenrechts als Maßnahme zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit vorschlägt, zeigt eine auf dem Youtube-Kanal von ZDF Frontal veröffentlichte Reportage eindrucksvoll, dass das eigentliche Problem bei illegalen Waffen, ihrem Handel und den damit begangenen Verbrechen liegt. Hier der Link: https://youtu.be/Q7PuBLBQ7Bc?si=hvyzJHQYbPTflQRn Das Forum Waffenrecht (FWR) berichtet auf Ihrer Website im News-Bereich laufend zu dem Thema "Aufbewahrung von Tresorschlüsseln". Der BHDS, als Vorstandsmitglied des FWR, ist an den Veröffentlichungen beteiligt. hier der entsprechende Link: https://www.fwr.de/news/?no_cache=1 Der BHDS, in Zusammenarbeit mit dem Forum Waffenrecht und den Schützenverbänden NRW ist bestrebt, Kontakt zum Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, damit von dort aus veranlasst wird, die im Umlauf befindlichen Schreiben der Kreispolizeibehörden zurückzunehmen.
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© Tobias Herbst
Schießsport
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Bundesmeisterschaft 2024
2. Februar 2024
Vorankündigung zur Bundesmeisterschaft 2024
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© Tobias Herbst
Spendenaktivitäten anzeigen
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Bewerbung um die Hochmeisterplakette
16. Januar 2024
Wieder ist ein Jahr vergangen. Wir haben unsere Schützenfeste gefeiert, Spenden gesammelt und freiwillige Arbeiten bei sozialen Projekten in unseren Städten und Gemeinden verrichtet. Für dieses soziale Engagement im Sinne unseres Wahlspruches „Schützen helfen - für Glaube, Sitte und Heimat“ möchten wir uns bei Euch, den Bruderschaften, Bezirks- und Diözesanverbänden und weiteren freiwilligen Helfern recht herzlich bedanken. Auf beeindruckende Zahlen unseres sozialen Engagements als Schützenbruderschaften bzw. Bezirks- und Diözesanverband können wir zurückblicken. Sie untermauern unsere Daseinsberechtigung in der heutigen Gesellschaft und erzeugen eine hohe Akzeptanz des Schützenwesens bei Bürgern und Politikern. Nicht zu vergessen sind hier die sozialen Aktivitäten unserer Jungschützen! Wie möchten auch in diesem Jahr wieder „Beispielprojekte“ mit der „Hochmeisterplakette“ auszeichnen, die der Schützenfamilie Ideen aufzeigen, wie man helfen kann. Damit wir, wie in den vergangenen Jahren, wieder die aktuell geleisteten Spendenbeträge und Arbeitsstunden unserer Schützenfamilie verlässlich darstellen können, sind wir auf die Meldung angewiesen. Möglich ist die Übermittlung über den Fragebogen oder in diesem Jahr auch über eine Online-Meldung. Einsende-/Abgabeschluss: 01.04.2024
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Bundesschützenmeister Emil Vogt
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Weihnachtsgruß
21. Dezember 2023
Ich habe mir die Bilder und Videos in den Sozialen Medien der letzten Wochen nicht angesehen. Es hieß, es würden Israelis gezeigt, die von den Terroristen der Hamas gekidnappt, getötet, misshandelt, gequält werden. Abscheuliche Videos der Gewaltexzesse der letzten Woche in Israel kursieren im Internet. Mir reicht wirklich schon die bloße Schilderung. Die Brutalität. All das Entsetzliche, das Menschen anderen Menschen antun können. Natürlich bin ich, wie die meisten von Ihnen/Euch vermutlich auch, ziemlich trainiert im Umgang mit furchtbaren Bildern aus Krisenregionen – leider. Regelmäßig Kriegsbilder aus der Ukraine. Katastrophen, wie die Erdbeben in Afghanistan, in der Türkei oder in Libyen und Marokko. Bilder von den Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer kentern und ertrinken, von den Leichen an Stränden. Schlimme Bilder, die traumatisieren, deshalb auch manchmal mit Trigger-Warnung, damit man noch schnell wegschauen kann. Solche Bilder füllen die News in Internet und Fernsehen. Und wenn jetzt vom israelischen Militär versucht wird, die Geiseln aus dem Gazastreifen zu befreien, wird auch das mit schrecklichen Bildern verbunden sein. In den zurückliegenden Wochen gab es eine Fülle von Reaktionen auf die schlimmen Bilder aus Israel. Manche voreilig formulierten Kommentare waren ihrerseits problematisch. Sie zeigen, wie schwer es sein kann, im Nahostkonflikt den inneren Kompass nicht zu verlieren: Nein, es geht nicht darum, für Verständigung und Versöhnung zu werben, wenn gleichzeitig Geiseln verhöhnt und Leichen geschändet werden. Nein, es braucht kein Verständnis für die terroristische Gewalt. Nein, es braucht kein gespieltes Bemühen um eine ausgeglichene Position. Gerade für uns in Deutschland braucht es stattdessen das klare Bekenntnis zu Israel und seinem Schutz, gerade jetzt. Wer immer die Politik der Regierung Netanjahu kritisieren will, sei darauf hingewiesen, dass all dies die Massaker und das Menschenverachtende der Hamas nicht rechtfertigen kann. Nein, zu unterstreichen ist gerade vor dem biblischen Hintergrund jüdischer und christlicher Tradition die Solidarität mit den Opfern von Gewalt und Willkür. Ich selbst habe Sympathie für die Proteste der letzten Monate gegenüber der nationalistischen Politik oder gegenüber den Provokationen der Siedlerbewegung. Und ich hoffe, dass Israel nicht seine eigenen demokratischen Strukturen beschädigt. Die israelische Gesellschaft selbst zeichnet sich aber auch gerade dadurch aus, dass es in ihr ein intensives Ringen um Recht und Unrecht gibt. Aber in dieser Situation gibt es keine ausgewogene Position. Es gibt nur die notwendige Einseitigkeit, sich an die Seite der Gewaltopfer zu stellen. Ist das nicht einseitig? Ja, genau! Biblische Texte beschreiben sogar Gott als einseitig. Gott ist einseitig, nicht neutral. Gott steht da parteiisch auf der Seite der Gewaltopfer! Das mag Menschen etwas unheimlich sein, die meinen, sich in Konflikten auf irgendwelche neutralen Positionen zurückziehen zu können. Aber es gibt eben bei Unrecht und Gewalt keine neutrale Position und kein Raushalten. Uns eint hoffentlich die Einsicht, dass wir den Terror der Hamas verurteilen, aber nicht pauschal die Menschen in den palästinensischen Gebieten oder gar generell Menschen muslimischen Glaubens. Mich entsetzt die Flut des Hasses und die Bedrohung von israelischen und jüdischen Menschen in unserem Land. Es ist die Zeit, menschenfeindlicher, menschenverachtender Gewalt die Stirn zu bieten. Das dies in unserem Land stattfindet, beschämt mich zu tiefst. Jüdisches Leben ist und bleibt Teil unserer Staatsräson! Es gibt wohl kaum eine Zeit im Jahr, wo ich so genau weiß, was passieren muss und wie es riechen muss und klingen muss. Viele von uns sind Advents-Profis. Plätzchen, Adventskranz, Macht hoch die Tür. Advent können wir – trotz aller Katastrophen in der Welt. Gegen all die Katastrophen. Aber ich werde oft gefragt, warum all das Gebäck und die Lichter? Welche Geheimnisse stecken im Advent? Hier also die fünf interessantesten Dinge: 1. Licht! Die Millionen von Kerzen und Sterne haben ihren Ursprung in der christlichen Botschaft vom kleinen Stall. Wer Lichter aufgestellt hat, wollte daran erinnern: Bald kommt das Jesuskind an, Gottes Licht in der Welt! Advent heißt Ankunft! Besonders im finsteren Dezember und bei den düsteren Nachrichten tut mir das Licht überall gut: Es wird wieder hell, versprochen! Und wenn jetzt Stromsparen wichtig ist – dann darf es auch gern etwas weniger sein. Jesus kam ja als Licht und nicht als Lichterkette in die Welt. 2. Der erste Adventskranz war keine Deko, sondern eine Art Kalender, ein Vorläufer vom Adventskalender. Und er war kein Kranz, sondern ein Rad mit bis zu 24 Kerzen, für jeden Wochentag rote, für die Sonntage weiße! Erfunden hat ihn 1839 der Hamburger Diakoniegründer Johann Hinrich Wichern. Er hat Kindern aus schwierigen Verhältnissen ein Zuhause gegeben und ihnen den Advent als Wartezeit anschaulich gemacht. So, wie wir das heute auch mit Adventsandachten tun oder mit Konzerten oder Adventskalendern: Immer mal innehalten und etwas Frohes, Friedliches mit der Zeit anfangen. Menschen treffen, Musik hören oder gar selbst singen. 3. Und jetzt die bittere Pille für alle Naschkatzen: Der Advent war ursprünglich eine Fastenzeit. Bis Weihnachten! Und die ganzen Süßigkeiten heute? Die Plätzchen? Waren ein Trick! Beim Fasten knabberte man nämlich an kleinen, gut haltbaren, einfachen Plätzchen. Die Klöster haben außerdem mit kostbaren Zutaten Plätzchen gebacken und vor Weihnachten verschenkt. 4. Apropos Schenken. Im Advent denken wir an andere wie nie. Das Spendenaufkommen ist zwei bis dreimal so hoch wie im restlichen Jahr. Ob wir das 2023 auch schaffen? Hoffentlich, denn die Schlangen der Bedürftigen werden bei allen Hilfsangeboten immer länger. Auch wenn viele von uns den Gürtel enger schnallen müssen – es ist eine – nicht nur – christliche Grundhaltung, sich um andere zu kümmern. Und es macht glücklich! 5. Die Adventsschlagzeile 2023: Endlich wieder Weihnachtsmarkt! Unsere Sehnsuchtsorte sind zurück. Vielen Menschen tut das gut. Mir auch. Mein Gefühl: In diesem Jahr erleben wir auf den Märkten besonders, wie viel Zusammenhalt wert ist und wie friedlich es zugehen kann. Könnte! Das christliche Neujahr am 1. Advent ist ein Auftakt der Hoffnung. Und unterscheidet sich grundlegend von der legendären Fußballerweisheit, die sagt: "Die Hoffnung stirbt zuletzt". Unser Advent sagt: Die Hoffnung stirbt nie. Niemals nicht. Gar nicht. Überhaupt nicht. Hoffnung ist und bleibt! Auch deshalb liebe ich den Advent: weil es um Zukunft geht. Um meine und um die des ganzen Universums. Drunter will es der liebe Gott nicht tun. Er hat ein ziemlich ernsthaftes Interesse am Menschen und der Schöpfung. Im Advent machen Christinnen und Christen sich dieses Interesse zu Eigen mit Hilfe eines biblischen Feuerwerks - Ganze vier Wochen hindurch bis zum Höhepunkt Weihnachten! Dann wird es anschaubar im Neugeborenen; da irgendwo im Nirgendwo Bethlehems. Und es strahlt in seinen Augen und in seinem Lächeln mich an. Und jeden und jede, die Weihnachten feiern wollen: Hoffnung ist und Hoffnung bleibt! Ich wünsche Ihnen/Euch einen schönen Advent und gesegnete Weihnachten. Verliert bitte den inneren Kompass und die Hoffnung nicht! Ihr/Euer Emil Vogt Bundesschützenmeister
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© Tobias Herbst
Weihnachtspräsent 2023: Schützenfeste sind gerettet
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EU-Verbot der Bleimunition ist vom Tisch
21. Dezember 2023
Information des Europa-Abgeordneten Dr. Peter Liese (CDU) aus Meschede
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© Tobias Herbst
Schießsport
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Neue Sportordnung
18. Dezember 2023
Im vergangenen Jahr hat der Arbeitskreis Sportordnung mehrfach getagt um diverse Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen in die bestehende Sportordnung 13.0 einzuarbeiten. Diese ergaben dann die Neufassung welche unter der Bezeichnung 13.1 nunmehr geführt wird. Nach Beschluss der neugefassten Version 31.1 durch das Präsidium am 24.Juni 2023 wurde die besagte Version an das Bundesverwaltungsamt zwecks Genehmigungsprüfung übermittelt. Gemäß Schreiben vom 28. August 2023 teilte das Bundesverwaltungsamt dem Bund mit Aktenzeichen SII6WRE01.06.01/BHDS mit, dass die eingereichte Sportordnung 13.1 mit den angezeigten Änderungen gem. §15a Abs. 2 WaffG genehmigt wurde. Hieraus folgend ersetzt die neue Version 13.1 alle vorherigen Versionen ab dem 01. Januar 2024 ersatzlos. Ich bitte hier um Beachtung, dass dies Berücksichtigung bei den Bruderschaften findet, welche zur Zeit schon mit den Meisterschaften 2024 begonnen haben. Sportordnung 13.1
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© Tobias Herbst
Bundesfest 2023
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Mayen - so fröhlich feiert die Schützenfamilie
22. September 2023
Impressionen vom Bundesfest in Mayen in einem kleinen Film....
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© BHDS | Tobias Herbst
Beispielgebende Aktivitäten der Schützen
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Auszeichnung mit der „Hochmeisterplakette“
16. September 2023
Was haben die Schützen des BHDS im Jahr 2022 gespendet? Eine Kumulierung der Spendenbeträge ergab ein Spendenvolumen von 2.780.904,86 € und 269.878 Stunden ehrenamtlicher Arbeitsleistungen in sozialen Projekten. Legen wir zugrunde, dass eine Arbeitsstunde mit 12,00 € abgerechnet würde, so ergibt sich aus diesen ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen eine Spendensumme von 3.238.563,00 €.
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Eine gestaltete und strukturierte Website, zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert aufbereitet
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Das ist neu - BHDS Website
14. September 2023
Der Arbeitskreis (AK) Medien hat unter der Leitung von Wolfgang Genenger großes und, wie wir finden, Großartiges geleistet. Unsere neue BHDS Website hat mehr als nur einen Relaunch erhalten und geht wie geplant pünktlich zum Start des Bundesfest live.
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