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Ein richtiger Schritt in die korrekte Richtung!:Zum befürchteten EU-Bleiverbot bei unserem historischem Vogelschuß und beim Sportschießen

Datum:
30. Juli 2026
Von:
BHDS | Günther Hieke & Hans-Dirk Coppeneur

Nach der erneuten Intervention der EGS und verschiedener anderer schießsporttreibender wie auch Jagd-Verbände aus den EU-Staaten, hat der EU-REACH-AUSSCHUSS am 26. Juni 2026 einen deutlich abgeschwächten Vorschlag zum „Bleiverbot“ gegenüber früheren Entwürfen angenommen. Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend zu bewerten:

Historischer Vogelschuss und Slugs

Flintenlaufgeschosse aus Vollblei, sogenannte Slugs, wurden aus dem Anwendungsbereich des Verbots herausgenommen. Das bedeutet, dass die vorgeschlagenen EU-Beschränkungen - Verbot von Blei-Slugs- nicht mehr vorsehen sind. Dieses kommt insbesondere dem historischen Vogelschuss und vergleichbaren traditionellen Veranstaltungen zugute und bedeutet, dass im Bereich des BHDS und der EGS der „Vogelschuss“ mit der „Königspatrone“ und sonstigen Bleigeschossen uneingeschränkt durchgeführt werden darf. 

Sportliches Schießen

Bleigeschosse für Büchsen und Pistolen sind nach dem am 26. Juni gebilligten Vorschlag ebenfalls nicht mehr Gegenstand der REACH-Beschränkung. Das sportliche Schießen mit Bleimunition auf Schießständen, auch im Außenbereich, wäre daher nach diesem Vorschlag weiter möglich. 

Was soll künftig beschränkt werden?

Der Schwerpunkt der geplanten Regelung liegt jetzt auf Bleischrot im Sinne der jagdlichen Nutzung: 
Bleischrot für Jagd und Schießen im Freien soll nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren beschränkt werden. Für Vorderlader und bestimmte historische Anwendungen sind Ausnahmen vorgesehen. 

Ist das bereits endgültig?   

Nein. 
Die Zustimmung des REACH-Ausschusses ist ein wichtiger Schritt in Richtung Aufhebung von der Verwendung bleihaltiger Geschosse, die Regelung ist aber noch nicht vollständig rechtskräftig. Es folgen noch die weiteren EU-Verfahrensschritte, insbesondere die Annahme durch die Europäische Kommission, sowie die Kontrollrechte von Europäischem Parlament und Rat, und sollte dort kein Veto eingelegt werden, tritt die Verordnung voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 offiziell in Kraft.