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Kondolenzbuch Emil Vogt
1. April 2025
Wir sind tief betroffen und gedenken in liebevoller Erinnerung Emil Vogt, der uns viel zu früh verlassen hat. Wir haben dieses Online-Kondolenzbuch eingerichtet, um einen virtuellen Treffpunkt für alle zu schaffen, die Emils Leben berührt hat. Wir laden Sie/Euch ein, gemeinsam zu trauern, Erinnerungen zu teilen und Beileid auszusprechen. Jeder Eintrag ist eine wertvolle Erinnerung und ein Trost in dieser schweren Zeit.
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Emil Vogt verband Tradition und Moderne
31. März 2025
Leverkusen. Seinen Halt fand er im Glauben, seine Haltung war rheinisch-liberal, sein Leben war bestimmt vom Dienst am Nächsten: Emil Vogt, als Bundesschützenmeister über zehn Jahre Vorsitzender des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, ist in der Nacht zu Samstag im Alter von 69 Jahren gestorben. Sein Tod kam trotz der langen, schweren Krankheit für alle überraschend, hatte sich Vogt doch noch bis zuletzt vielfältig engagiert – in der Betreuung alter und kranker Menschen, in der Kirche und für den großen Bruderschaftsbund mit seinen 1.200 Vereinigungen und mehr als 250.000 Schützen. Der Leverkusener wusste um seinen Gesundheitszustand, hatte deshalb auch seinen Abschied als Bundesschützenmeister angekündigt. Die Wahl seines Nachfolgers erlebte er nicht mehr. Emil Vogt war ein Mann der Grundsätze. Er stand für Überzeugungen, für christliche Werte. Seine rheinische Offenheit, sein Verständnis für Toleranz und Barmherzigkeit machten ihn gleichzeitig zum Wegbereiter für ein offenes und soziales Miteinander. Sein Name steht für die Öffnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschafen. Er schaffte, was lange nicht gelungen war und zu Kontroversen geführt hatte. Der öffentliche Streit um einen homosexuellen Schützenkönig war für ihn Anlass, eine Wertediskussion zu führen und den katholischen Schützenbund liberal zu positionieren. Dabei gelang es ihm, trotz der Grenzen des Kirchenrechts für seinen katholischen Verband Grundsätze zu verankern, die auch die Integration von Nichtchristen möglich macht und die Übernahme von Ämtern von der Frage der sexuellen Identität löst. Gleichzeitig wehrte sich Vogt gegen Versuche der Vereinnahmung durch politisch extreme Kräfte. Als Bundesschützenmeister brachte er einen Unvereinbarkeitsbeschluss auf den Weg. Wer sich in der AfD engagiere, so Vogt, könne nicht Bruderschaftler sein. Vogt sorgte noch im Vorjahr dafür, dass die Schützen ihre Haltung gegen Extremismus und Fremdenhass bestätigten: Jede Form der Ausgrenzung sei mit dem christlichen Verständnis der Bruderschaften unvereinbar, betonte Vogt mit der überwältigenden Zustimmung der Schützen im BHDS. Seine Laufbahn als Schütze begann Emil Vogt 1973 in Porz-Eil. Schon bald wurde der junge Mann zu höheren Aufgaben berufen. Er war 25 Jahre Bezirksbundesmeister in Porz, führte über 15 Jahre den Diözesanverband Köln, war ab 2005 Stellvertretender Bundesschützenmeister und wurde schließlich 2015 zum Vorsitzenden des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften gewählt. Was Emil Vogt stark machte, war seine Fähigkeit, im Gespräch zu sein, andere in seine Überlegungen einzubinden und so zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen. Emil Vogt war in seiner Argumentation stets überzeugend, nie verletzend, immer darum bemüht, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Wenn er anhob "unter diesem Gesichtspunkt", war das der Einstieg zu einer Grundsatzdiskussion, in der er seine Sicht der Dinge immer klar formulierte und oft christlich begründete. Im Zusammenwirken mit den Schützenverbänden in Nordrhein-Westfalen und im Gedankenaustausch mit der Politik, setzte der Bundesschützenmeister stets deutliche Akzente. Noch im Herbst forderte er beim Parlamentarischen Abend im Düsseldorfer Landtag, eine stärkere Unterstützung für das Brauchtum ein. Seine Sorge bezog sich auf immer neue Vorschriften, die das Brauchtum mit seinen Festen zu erdrücken drohten. Bei all seiner Ernsthaftigkeit war Emil Vogt ein rheinischer, ein fröhlicher Mensch. Er konnte herzhaft lachen, war humorvoll, genoss das Miteinander im frohen Schützenkreis, war gerne auch großzügiger Repräsentant als Prinz oder König. Sein Engagement ging aber weit über das Schützenwesen hinaus. Er gehörte über lange Jahre zum Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, war auch seinem heimatlichen Umfeld in Leverkusen ein wichtiger und hilfsbereiter Ratgeber mit vielfältigen, auch politischen Kontakten. Sein zweiter Arbeitsplatz war die Bundesgeschäftsstelle im Friedenberger Hof, wo er die Arbeit der angestellten Kräfte wegführend begleitete. Seine Schaltzentrale war das heimische Büro. Sein Handy sicherte ständige Erreichbarkeit. Seine Bücherwand vermittelte bei Videokonferenzen das Bild eines belesenen Menschen. Die Nachricht von seinem Tod erreichte die Schützen mit Verspätung. Seine Familie wollte wohl die Zusammenkunft der Bundesvertreterversammlung nicht belasten. Bundespräses Robert Kleine hatte zur Eröffnung der Sitzung für Vogt und alle Kranken gebetet. Hochmeister Fürst Emmanuel zu Salm-Salm kündigte einen gebührenden Abschied für Emil Vogt an. In ihrer Würdigung nach Bekanntwerden der Todesnachricht betonen Hochmeister Fürst zu Salm-Salm und der neue Bundesschützenmeister Robert Hoppe die Lebensleistung eines aufrechten Bruderschaftlers, der den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in einer Zeit des Wandels überzeugend geführt habe: „Emil Vogt hat verstanden, was Tradition und Moderne verbindet. Ohne herzliche Menschlichkeit ist alles nichts.“ Das besondere Mitgefühl gelte der Familie mit Ehefrau Margret. Das Vermächtnis von Emil Vogt sei Verpflichtung: „Das Miteinander kann nur bestehen, wenn man sich selbst nicht immer so wichtig nimmt.“
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© Bild von
Bastian Riccardi
auf
Pixabay
Bundestagswahl 2025
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Wahlrecht ist Wahlpflicht - wir stimmen mit, weil Demokratie Haltung braucht!
12. Februar 2025
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, am 23. Februar 2025 entscheiden wir in der Wahl des Bundestages über die Zukunft unseres Zusammenlebens. Bitte macht von Eurem Wahlrecht Gebrauch! Politische Kräfte im Linken und Rechten Spektrum erstarken, die unsere demokratischen Grundwerte in Frage stellen. Eine zunehmende Spaltung durchzieht unsere Gesellschaft. Die Geschichte unseres Landes mahnt uns zu Wachsamkeit und Widerspruch. Wir tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass sich die menschenverachtende Politik der Vergangenheit nicht wiederholt. Durch gezielte Desinformation, Manipulation und Hetze versuchen extreme Parteien, die Grundwerte unserer Demokratie zu untergraben und Misstrauen zu säen. Besonders in den sozialen Medien verbreiten sich rechtsextreme Inhalte mit großer Geschwindigkeit. Die Strategie ist dabei oft die gleiche: Komplexe gesellschaftliche Themen werden auf einfache Feindbilder reduziert. Statistiken werden aus dem Kontext gerissen, Ängste vor Überfremdung geschürt und demokratische Institutionen systematisch diskreditiert. Dabei werden gezielt Falschinformationen eingesetzt. Ein kritischer Blick auf Quellen, das Prüfen von Fakten und der Widerspruch gegen Hassreden sind notwendig, um dieser Strategie der Spaltung entgegenzutreten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Frühjahrsversammlung vom 18.-21. Februar 2024 eindeutig festgestellt: „Parteien, die menschenfeindliche Positionen vertreten, die Hass schüren oder die Würde von Menschen missachten, sind mit christlichen Werten nicht vereinbar." Die Botschaft des Evangeliums fordert von Christinnen und Christen, die Menschenwürde zu achten, Solidarität zu leben und unser entschiedenes Eintreten für Gerechtigkeit und Frieden, sowie den Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung. Unsere Demokratie lebt von der Vielfalt. In allen Unterschieden verbindet uns das Ziel einer Gesellschaft, die die Würde jedes Menschen achtet und schützt. Diese Verantwortung können wir nur gemeinsam tragen. Entscheidend für unsere Zukunft ist: Welche Partei steht glaubwürdig für die Achtung der Menschenwürde? Wer setzt sich authentisch für das Gemeinwohl ein? Wer sucht ernsthafte Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit? Setzt am Wahltag mit Eurer Stimme ein Zeichen für eine demokratische, menschenwürdige und solidarische Gesellschaft! Daher geht bitte zur Wahl und nehmt Euer Stimmrecht wahr! Der Bundesvorstand
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© Tobias Herbst
Bundesfest
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Bundeskönigsschießen
29. Januar 2025
Die Ausschreibung zum 83. Bundeskönigsschießen im Rahmen des Bundesfestes in Mönchengladbach (Diözesanverband Aachen) ist veröffentlicht.
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© Tobias Herbst
Schießsport
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Bundesmeisterschaft 2025
29. Januar 2025
Die Ausschreibung Bundesmeisterschaft 2025 ist veröffentlicht sowie die Vorankündigung der Termine der Bundesmeisterschaft 2025.
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© Tobias Herbst
BHDS
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Neue Verleihungsbestimmungen ab 1.1.2025
15. Dezember 2024
Das Präsidium hat sich in mehreren Sitzungen mit den „Bestimmungen zu den Auszeichnungen des Bundes“, auch Verleihungsbestimmungen genannt, intensiv befasst und in der Sitzung am 02. November die Veränderungen zum 01. Januar 2025 einstimmig beschlossen. Wir haben hier leider auch Selbstverständlichkeiten mit aufnehmen müssen: Das bloße Erlangen einer Majestätswürde. Die Übernahme einer Funktion ist allein nicht ausreichend für eine Auszeichnung. Das Lebensalter des Auszuzeichnenden beträgt, mit Ausnahme der Jugendverdienstorden, mindestens 18 Jahre. Die Überreichung der Auszeichnungen soll in würdigem Rahmen erfolgen. Urkunden sind grundsätzlich gerahmt zu überreichen. Das Präsidium hat festgelegt, dass die allgemeinen Auszeichnungen des Bundes grundsätzlich in der aufgeführten Reihenfolge zu beantragen sind. Der frühestens nach einem Zeitraum von fünf Jahren zulässige Antrag auf eine höhere Auszeichnung der gleichen Art ist, im Vergleich zur vorangegangen, mit den zusätzlichen Verdiensten zu begründen. Eine Beantragung im Fünf-Jahres-Rhythmus ist in der Regel nicht möglich. Höhere Auszeichnungen verlangen einen größeren zeitlichen Abstand zur Vorherigen. So sollten zwischen dem St. Sebastianus Ehrenkreuz und dem Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz 10 Jahre liegen. Zur Beantragung des Silbernen Verdienstkreuzes ist nun die Unterschrift des Bezirksbundesmeisters wieder erforderlich (ohne Unterschrift des Bezirkspräses). Eine Verleihung kann aber weiterhin durch den Brudermeister erfolgen.
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BHDS
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Anno-Santo-Kreuz 2025
19. November 2024
Papst Franziskus hat im Mai 2024 das Heilige Jahr 2025 offiziell ausgerufen. Es wird regulär alle 25 Jahre gefeiert. Wer im Jubiläumsjahr nach Rom pilgert und dort die sogenannte Heilige Pforte durchschreitet, kann einen Ablass erhalten, also den Nachlass von Sündenstrafen im Jenseits. Das kommende Heilige Jahr steht unter dem Motto „Spes non confundit (Die Hoffnung lässt nicht zugrunde gehen)“ und wird also von der Hoffnung geprägt sein, die nicht schwindet, der Hoffnung auf Gott. Dieses Heilige Jahr möge uns helfen, das nötige Vertrauen wiederzufinden, in der Kirche wie in der Gesellschaft, in den zwischenmenschlichen Beziehungen, in den internationalen Beziehungen, in der Förderung der Würde eines jeden Menschen und in der Achtung der Schöpfung. Möge unser gläubiges Zeugnis in der Welt ein Sauerteig echter Hoffnung sein, die Verkündigung eines neuen Himmels und einer neuen Erde (vgl. 2 Petr 3,13), in der wir in Gerechtigkeit und Eintracht zwischen den Völkern leben können und die Erfüllung der Verheißung des Herrn erwarten (Auszug aus der Verkündungsbulle).
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BHDS
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Stand zum neuen Meisterschaftsprogramm „ChampionShot“
23. Oktober 2024
Der Bundessportausschuss hat die Testversionen des neuen Meisterschaftsprogramms der Softwarefirma ITS22 nunmehr getestet und die festgestellten Fehler und Mängel mit den Programmierern bereinigt. Die nun lauffähige 1. Version BHDS ChampionShot für Vereine und Bezirke wird, sobald die Lizenzen von ITS22 erstellt sind, über die Diözesanschießmeister zur Verfügung gestellt. Schulungen für die Bruderschaften und Bezirksverbänden zu diesem Programm werden dann von den Diözesanschießmeistern koordiniert und durchgeführt. Somit sollte dem Start in die Meisterschaftssaison 2025 nichts mehr im Wege stehen. Weitere Informationen werden folgen. H.-D. Coppeneur Bundesschießmeister
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© CDU/CSU | Tobias Koch
BZL
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Unionsfraktion positioniert sich klar gegen Waffengesetzverschärfung
16. Oktober 2024
Mit einem Entschließungsantrag zum Sicherheitspaket der Bunderegierung hat nun die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein unmissverständliches Signal an die Ampel-Koalition gesendet und sich klar auf die Seite von Legalwaffenbesitzern und rechtstreuen Bürgern gestellt. Damit steht die Union auf einer Linie mit den Argumenten und Positionen des BZL sowie der mittlerweile mehr als 128.000 Unterstützer der BZL-Petition. Wörtlich heißt es in dem Antrag unter anderem: „Die Gesetzesänderung der Bundesregierung trifft zudem fast ausschließlich den falschen Adressaten. Die neuen Regelungen konzentrieren sich fast ausschließlich auf legale Waffenbesitzer, die bereits streng reguliert und regelmäßig überprüft werden. Dies stellt gesetzestreue Sportschützen, Jäger und Sammler unnötig unter Generalverdacht, während illegale Waffen weiterhin das zentrale Problem bei Gewalttaten und Terrorakten darstellen." In dem Dokument zeigen CDU und CSU die Zielverfehlung des Gesetzentwurfes schonungslos auf und geben der Bundesregierung klare Hinweise, wie wirkungsvolle Maßnahmen gegen Terroristen und Extremisten ausgestaltet sein müssen. Der Antrag mündet schließlich in folgendem Forderungskatalog an die Regierung: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, 1. im Einvernehmen mit betroffenen Verbänden eine vollumfängliche Evaluation des Waffenrechts vorzunehmen und dem Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse zu unterrichten. Ziel der Evaluation muss es sein, das Waffenrecht neu und digital zu denken – es muss Sicherheit bieten sowie vollziehbar und praxistauglich sein; 2. jegliche Gesetzesänderung zu unterlassen, die rechtstreue Bürgerinnen und Bürger, darunter insbesondere Jäger und Sportschützen, mit überbordender Bürokratie und unverhältnismäßigen Pflichten belastet, während sie am Kern des gesellschaftlichen Problems vorbeigehen; 3. unverzüglich einen Sicherheitsgipfel mit den Bundesländern, kommunalen Spitzenvertretern, Vertretern von Waffenbehörden, Polizei und den betroffenen Verbänden abzuhalten, um etwaige Regelungs- oder Vollzugsdefizite zu beheben; 4. eine lückenlose Behördenvernetzung und -kommunikation sicherzustellen, indem eine nationale Informationsplattform (analog dem Nationalen Waffenregister) als interaktive Behördenplattform geschaffen wird, auf der die Behörden sicherheitsrelevante Informationen in Echtzeit teilen und einsehen können; 5. ein umfassendes und eigenständiges Waffenverbots-Gesetz vorzulegen, welches nicht rechtstreue Legalwaffenbesitzer, sondern Straftäter und Extremisten in den Blick nimmt. Ihnen ist jeglicher Umgang mit Waffen und Munition, Messern, Pyrotechnik und weiteren gefährlichen Gegenständen zu verbieten und der Polizei umfassende Kontrollmöglichkeiten einzuräumen, um dieses Verbot durchzusetzen. 6. darauf hinzuwirken, dass gemeinsam mit den Ländern bestehende Vollzugsdefizite etwa durch eine bessere personelle und sachliche Ausstattung behoben werden; 7. Sicherheits- und Rettungskräfte, sowie die besonders sicherheitsüberprüften Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von überbordenden Verboten auszunehmen." Der BZL steht zu 100 Prozent hinter diesen Forderungen und wird seine Aktivitäten zu deren Realisierung weiter konsequent fortführen. Da ist es gut zu wissen, dass die Legalwaffenbesitzer und rechtstreuen Bürger in der Union offensichtlich einen starken Partner haben.
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