Bruderschaften oder Bezirksverbände, die eigenverpflichtete Musikgruppierungen zum Bundesfest oder Bundesköniginnentag mitbringen, können hierfür einen Zuschuss erhalten.
Dieser beläuft sich zur Zeit auf 250,- € für einen Spielmanns- oder Fanfarenzug und 400,- € für eine Musikkapelle.
Der Antrag muss drei Monate vor der Veranstaltung an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden.
Der BHDS behält sich vor, die nach Erreichen des festgelegten Kontingentes eingehenden Anträge abzulehnen.
Die Bezuschussung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der Bundesgeschäftsstelle.